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1 предать огласке
v1) gener. (что-л.) (etw.) niedriger hängen2) offic.expr. öffentlich machen (Dokumente, Akten; Verstöße, Rechtsverletzungen) -
2 предать гласности
v1) gener. (etw.) ans Licht brineen (что-л.), (что-л.) (etw.) in die Öffentlichkeit bringen2) law. aushängen, (что-л.) in die breite Öffentlichkeit bringen, veröffentlichen, öffentlich bekannt machen3) fin. in die Öffentlichkeit bringen
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öffentlich — ọ̈f·fent·lich Adj; 1 so, dass jeder daran teilnehmen, zuhören und seine Meinung dazu sagen kann ↔ geheim <ein Vertrag, Wahlen, ein Auftritt; öffentlich auftreten, öffentlich abstimmen; etwas öffentlich bekannt geben, erklären; etwas ist… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Öffentlich-rechtliches Fernsehen — Mit dem Begriff öffentlich rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung, Organisation, Aufgaben 2… … Deutsch Wikipedia
öffentlich — alltäglich; publik; plain vanilla; geläufig; vertraut; allgemein bekannt; gewohnt * * * öf|fent|lich [ œfn̩tlɪç] <Adj.>: 1. a) für alle hörbar, sichtbar; nicht geheim: ei … Universal-Lexikon
Öffentlich rechtliche Stiftung — Dieser Artikel behandelt die Stiftung als juristische Person. Stiftung nennt man aber auch die Schaffung eines Wappens, einer Flagge oder eines Ehrenzeichens. Darüber hinaus gibt es eine größere Zahl von Vereinen, die die Bezeichnung Stiftung im… … Deutsch Wikipedia
öffentlich — 1. in/vor aller Öffentlichkeit, nicht geheim, vor allen Leuten, vor aller Augen/Welt; (bildungsspr.): coram publico, publik; (bildungsspr. veraltend): publice. 2. für alle benutzbar/zugänglich. 3. a) allgemein. b) gemeindlich, kommunal, staatlich … Das Wörterbuch der Synonyme
öffentlich bekannt geben — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; ankünden; avisieren; … Universal-Lexikon
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten — Logo Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren und Teilnehmerverwaltung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht… … Deutsch Wikipedia
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland — Logo Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) ist die gemeinsame Gebühren und Teilnehmerverwaltung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht… … Deutsch Wikipedia
bekannt machen — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden … Universal-Lexikon
bekannt machen — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… … Das Herkunftswörterbuch
Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure — Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Deutschland. Derzeit zählt der Verband ca. 1.300 Mitglieder. Dies entspricht einem… … Deutsch Wikipedia